
Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) tritt mit dem Rentenantrag ein; sofern - die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind, - der Rentenantragsteller bei der Rentenantragstellung Mitglied einer gesetzlichen...
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